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Künstliche Befruchtung



Detektiv

Eine Schwangerschaft, die bewusst durch einen medizinischen Eingriff herbeigeführt wird, wird als künstliche Befruchtung bezeichnet.
Beim Menschen wird diese Technik angewandt um ungewollt kinderlosen
Paaren zu Nachwuchs zu verhelfen. Bei etwa 25% aller Paare mit Kinderwunsch, bleiben die natürlichen Versuche erfolglos.

Das erste Baby, das durch eine künstliche Befruchtung gezeugt wurde, kam 1978 in Amerika zur Welt.
In Deutschland wurde das erste künstlich gezeugte Kind 1980 geboren.

Es gibt verschiedene Methoden eine Schwangerschaft künstlich herbeizuführen. Die Erfolgsquote aller Methoden zusammen liegt im Durchschnitt bei ungefähr 30%.

Mit der Gesundheitsreform im Jahre 2004 halbierte sich die Zahl der Paare, die sich zum Versuch einer künstlichen Befruchtung entschieden haben, da die gesetzlichen Krankenkassen seit dem nur noch 50% der Kosten übernehmen, zuvor wurden die Kosten für den Eingriff voll übernommen.


 

Die Bedingungen, wann die Krankenkasse sich an den Kosten einer künstlichen Befruchtung beteiligt, sind aber auch mit der neuen Gesundheitsreform gleich geblichen.


Folgende Kriterien müssen die Versicherten erfüllen:

- Mann und Frau müssen miteinander verheiratet sein
- die verwendeten Zellen müssen von den Eheleuten selbst stammen
- die Frau muss zwischen 25 und 40 Jahre alt sein
- der Mann muss zwischen 25 und 50 Jahre alt sein
- andere Maßnahmen blieben erfolglos oder haben keine Aussicht auf Erfolg
- es besteht hinreichend Aussicht, dass diese Maßnahme Erfolg hat
- beide Partner dürfen kein HIV haben und müssen gegen Röteln geimpft sein

Die gesetzlichen Richtlinien zur künstlichen Befruchtung in Deutschland sind durch das Embryonenschutzgesetz geregelt. Darüber hinaus gibt es rechtlich unverbindliche Kriterien der Bundesärztekammer, die aber Teil der Berufsordnung der Ärzte darstellen.

 

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