Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern sind ein wichtiger Bestandteil zur Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsverzögerungen. Die Kosten für diese Vorsorge werden voll von den Krankenkassen übernommen, wenn die Untersuchung im vorgeschriebenen Zeitraum stattfindet.
Die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder gibt es in Deutschland seit 1976. Diese Untersuchungen werden als U1 bis U9 bezeichnet.
Sofort nach der Geburt wird die U1 durchgeführt und die Ergebnisse ein einem Untersuchungsheft, dem "gelben Heft" oder auch "U-Heft" gennant, festgehalten. Wie bei allen weiteren Vorsorgeuntersuchungen wird auch das Gewicht und die Größe in einem Kurvendiagramm notiert. Zudem wird der Kopfumfang festgehalten.
Dieses Untersuchungsheft wird den Eltern ausgehändigt, alle weiteren U-Untersuchungen werden darin festgehalten. Zudem besitzt das Untersuchungsheft ein kleines Fach für den Impfausweis des Kindes. So können diese beiden wichtigen Gesundheitsdokumente gut miteinander aufbewahrt werden.
Zudem sind im Untersuchungsheft genaue Altersangaben enthalten, wann welche Untersuchung durchgeführt werden soll.
U1 – sofort nach der Geburt
Wichtiger Bestandteil der ersten Vorsorgeuntersuchung ist der APGAR-Wert. Herzschlag und Atmung werden überprüft, ebenfalls verschiedene Zeichen wie Reflexe, Hautfarbe und Muskelspannung. Lebensbedrohliche Zustände würden erkannt werden um sofort Maßnahmen einzuleiten.
Oft werden mit einigen Tropfen Nabelschnurblut der pH-Wert und andere Werte bestimmt, um den Zustand des Kindes objektiv einschätzen zu können.
Das Baby wird gewogen, die Größe und der Kopfumfang werden festgehalten. Diese Daten werde auch bei allen weiteren Untersuchungen festgehalten. Auch erfolgt bei jeder Vorsorge eine gründliche körperliche Untersuchung.
U2 – 3. bis 10. Lebenstag
Es erfolgt eine Überprüfung der Organe und der Motorik, sowie gewöhnlich eine Blutabnahme zur Erkennung von Stoffwechselstörungen oder Störungen der Hormonproduktion. Eine erste Einschätzung des Sehvermögens erfolgt.
Üblicherweise wird ab dem 10. Lebenstag mit der Rachitis- und Kariesprophylaxe mittels Gabe von Vitamin D und Fluor begonnen. Besonders für frühgeborene Babys ist diese Prophylaxe sehr wichtig.
U3 – 4. bis 6. Lebenswoche
Die U3 ist eine der wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen. Neben der Kontrolle der Körperhaltung des Babys, findet meist ein Ultraschall der Hüften statt, der dazu dient eventuelle Fehlstellungen zu erkennen.
Eine Reihe wichtiger Reflexe werden überprüft, wie Reaktionen auf Geräusche und das folgen von Bewegungen mit dem Kopf.
Falls bei der U1 nicht geschehen, erfolgt eine Blutabnahme, die Störungen des Stoffwechsels und der Hormonproduktion ausschließen soll.
Zudem wird der Kinderarzt die Eltern über das Impfen informieren, da ab der 9. Lebenswoche mit der Impfroutine begonnen werden kann.
U4 – 3. bis 4. Lebensmonat
Das Bewegungsverhalten und die motorische Entwicklung, wie greifen nach Spielzeug werden überprüft. Das Baby soll nun den Kopf eigenständig halten können und Gegenständen mit den Augen folgen. Der Arzt kann durch Ansprechen oder Lächeln erstmals direkten Kontakt zum Kind aufnehmen. Diese Reaktion des Kindes lässt die Gehirnentwicklung, sowie das Hör- und Sehvermögen beurteilen.
Mit der U4 beginnt meistens auch die Impfroutine, wurde wie empfohlen schon in der 9. Lebenswoche mit dem Impfen begonnen, kann die zweite Impfung bei der Vorsorgeuntersuchung erfolgen.
U5 – 6. bis 7. Lebensmonat
Bei dieser Untersuchung wird auf die altersgemäße Entwicklung geachtet. Das Kind soll bereits erste Laute von sich geben und in der Lage sein sich vom Rücken auf den Bauch zu drehen. Auch die Koordination der Hände wird beachtet, da diese Aufschluss über das räumliche Sehvermögen des Kindes gibt. Das Baby soll bereits auf Zurufen reagieren und seine Stimme bewusst einsetzen können um Aufmerksamkeit zu erlangen.
U6 – 10. bis 12. Lebensmonat
Hier liegt der Focus auf der sprachlichen Entwicklung und der Beweglichkeit. Das Kind soll sitzen, krabbeln und stehen können, evtl. schon erste Schritte an der Hand gehen und einfache, doppelsilbige Laute wie „Mama“ oder „Papa“ sprechen. Zudem soll es in der Lage sein, einfache Aufforderungen zu verstehen.
Ab einem Alter von 11 Monaten kann mit den Lebendimpfungen wie Mumps, Masern und Röteln begonnen werden.
U7 – 21. bis 24. Lebensmonat
Wieder ist hier die motorische Entwicklung, Fein- und Grobmotorik, auf dem Prüfstand, sowie die Sinnesorgane und die geistige Entwicklung. Das Kind soll sicher laufen können, bekannte Gegenstände zuordnen und benennen können.
Das Kind soll in diesem Alter mindestens 10 Worte sprechen können, sowie in der Lage sein zwei Wörter sinnvoll miteinander zu kombinieren und damit begonnen haben, bekannte Menschen mit Vornamen zu benennen.
U8 – 44. bis 48. Lebensmonat
Bei dieser Untersuchung wird das Seh- und Hörvermögen getestet und auf die körperliche Geschicklichkeit, das Sozial- und Kontaktverhalten, sowie die Sprachentwicklung des Kindes geachtet.
Das Kind soll einige Sekunden freihändig auf einem Bein stehen können und soll kleine Unterhaltungen führen können.
Durch eine eingehende internistische Untersuchung werden Störungen der Schilddrüse und der Nieren ausgeschlossen, zudem können dabei Herzfehler und Harnwegsinfektionen erkannt werden.
U9 – 60. bis 66. Lebensmonat
Diese Untersuchung ist identisch mit der U8, zusätzlich erfolgt eine orthopädische Untersuchung.
Die geistige und psychische Entwicklung, so wie die Sprachentwicklung geben einen erste Anhaltspunkt auf die Schulreife des Kindes.
Das Kind soll bereits seinen Vornamen schreiben können, bis 10 zählen und logisch erzählen können, sowie einfache Vorlagen nachmalen und einen aufgeprallten Ball fangen können.
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